Sicherheitshinweise zum Baden in Rhein und Neckar
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Die Wasserschutzpolizei in Göppingen hat allgemeine Sicherheitsrichtlinien zum Baden an Bundeswasserstraßen veröffentlicht.
Flüsse wie der Neckar und der Rhein sind zu großen Teilen als Bundeswasserstraße klassifiziert. Hier zu baden ist zwar generell erlaubt, doch nicht ohne Risiko. Weder Neckar noch Rhein haben Badewasserqualität und werden nicht regelmäßig beprobt. Auch gibt es keine Badewasseraufsichten. Schwimmer dürfen den Schiffsverkehr nicht behindern und müssen 100 Meter Abstand zu Brücken, Hafeneinfahrten, Schleusen und vielen anderen Fixturen halten. Auch ist das Springen ins Wasser von Brücken oder Wehrsteigen generell lebensgefährlich. Zuletzt informiert der Wasserschutz auch darüber, dass Schwimmringe und Poolnudeln zwar als Schwimmhilfen gestattet seien, Schlauchboote aber als Wasserfahrzeuge gelten würden und daher speziell gekennzeichnet werden müssten.