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Tübingen/Mannheim

Foto: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/
RP Tübingen muss Auskunft erteilen

Das Regierungspräsidium Tübingen muss die Anfragen der Tierschutzorganisation PETA zu Tierversuchen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Medizinern geben.

Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim jetzt entschieden. Vorangegangen war eine Klage von PETA, nachdem die Behörde eine Anfrage zur Genehmigung von Tierversuchen am Uniklinikum im Juli 2019 abgelehnt hatte.

Der Informationszugang sei jedoch weder aus Datenschutzgründen, noch aus Gründen der Betroffenheit der Lehrtätigkeit ausgeschlossen, so die Begründung des Gerichts. Die Tierschutzorganisation hofft nach dem Urteil auf mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten in Sachen Tierversuche in der Ausbildung von Humanmedizinern.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Protestaktion der GEW gegen Ferienentlassungen von Referendaren Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, kurz GEW, hat am Donnerstag, dem ersten Ferientag, zusammen mit Referendaren vor dem Landtag in Stuttgart protestiert.
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Brand in der Altstadt sorgt für Großeinsatz Ein Gebäudebrand in der Konstanzer Altstadt hat in der Nacht auf Donnerstag für einen Feuerwehr-Großeinsatz gesorgt.
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Viele Betriebe konnten ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen Fast die Hälfte der Unternehmen in Baden-Württemberg konnte im vergangenen Ausbildungsjahr nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. Das geht aus einer aktuellen Online-Umfrage des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) hervor.

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