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Baden-Württemberg

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SWEG verschärft inkrafttretendes Rauchverbot

Das Landesnichtraucherschutzgesetz tritt am Montag, den 1. Juni, in Kraft. Das bedeutet schärfere Regelungen für Raucher an öffentlichen Orten und Einrichtungen wie Spielplätzen, Freibädern oder Zoos.

Auch im öffentlichen Nahverkehr herrschen strengere Regelungen an den Haltestellen. Dieses Verbot weitet die Südwestdeutsche Landesverkehrs GmbH, kurz SWEG, im Zuge des Hausrechts auf die von ihr betriebenen Bahnhöfe und Haltepunkte aus – zum Beispiel entlang der Hohenzollernbahn.

In den SWEG-Bussen und an großen Haltestellen sollen am Montag Durchsagen ertönen, die auf das Rauchverbot hinweisen.

Ein Kernpunkt der neuen Regelung ist die explizite Ausdehnung des Rauchverbots auf E-Zigaretten jeglicher Art.


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