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Baden-Württemberg/München

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Bundesfinanzhof bestätigt Gesetz zur Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof hat am Mittwoch das Landesgrundsteuergesetz bestätigt. Somit spielt nicht mehr das Gebäude, sondern ausschließlich das unbebaute Grundstück eine Rolle zur Berechnung der Grundsteuer.

Vorausgegangen waren Musterklagen einer Frau sowie eines Ehepaars, die dem festgesetzten Bodenrichtwert ihrer Gemeinden und dem neu ermittelten Grundsteuerbetrag widersprochen hatten. Beide Parteien zogen vor den Bundesfinanzhof, der allerdings beide Klagen zurückgewiesen hatte.

Der Landesverband Haus & Grund fechtet diese Entscheidung in einer Mitteilung an. Der Verband hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.


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