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Baden-Württemberg

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Familie verlangt sechsstelligen Betrag vom Jobcenter

100.000 Euro vom Jobcenter für eine neue Wohnungseinrichtung - doch das Gericht hat abgelehnt. Eine Familie aus Baden-Württemberg wollte damit unter anderem Fenster, Türen, Bad, Heizung und Möbel erneuern lassen.

Zudem hat die dreiköpfige Familie, die seit 2007 in der Wohnung auf Kosten des Jobcenters lebt, eine Rechnung für die Unterkunft in einem Hotel während der Renovierungsarbeiten gestellt. Des Weiteren beantragten die Kläger Geld für neue Erstausstattung - unter anderem  ein Fernseher, Teppiche, Deko und ein Schminktisch.

Das geht aus einer Urteilsschrift des Landessozialgerichts vom 19. Dezember 2025 hervor, die mittlerweile veröffentlicht ist. Das Landessozialgericht hat die Klage demzufolge zurückgewiesen.

Die Begründung: Für Reparaturen an der Wohnung ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Möbel und Haushaltsgeräte, die durch normalen Gebrauch verschleißen, müssen Leistungsbezieher in der Regel aus ihrem monatlichen Regelsatz ersetzen. Eine zusätzliche Erstausstattung gibt es nur in besonderen Notlagen, etwa nach einem Brand oder einem schweren Wasserschaden.

Ganz ohne Unterstützung blieb die Familie allerdings nicht: Das Jobcenter hatte bereits ein Darlehen von rund 2.450 Euro für grundlegende Möbel und Haushaltsgeräte sowie einen Zuschuss für Renovierungsmaterial bewilligt. 


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