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Tübingen

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Mann verletzt Mutter tödlich und wird freigesprochen

Richter am Landgericht Tübingen haben am Dienstag einen an Schizophrenie leidenden Mann trotz mehrerer Vergehen wie schwerer Körperverletzung freigesprochen.

Der Grund dafür sei eine Schuldunfähigkeit aufgrund seiner Erkrankung. Stattdessen muss er auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung.

Der Fall, der zu seiner Festnahme führte, erregte im Juni großes Aufsehen: Nachdem er seine Mutter mit einer Eisenstange tödlich verletzt hatte, wählte er selbst den Notruf.

Darüber hinaus war er wegen Sachbeschädigung auf einem Friedhof sowie wegen des Angriffs auf Polizeibeamte und Passanten vor Gericht.


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