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Deutschland

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Eltern erhalten Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen

Eltern haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihre Kinder aus Gründen des Infektionsschutzes nicht in die Schule oder Kita können. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 zugestimmt.

Die Regelung tritt in Kraft, wenn Eltern ihre Kinder aufgrund verlängerter Ferien oder ausgesetztem Präsenzunterricht zuhause betreuen müssen. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, deren Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und hilfebedürftig sind. Betroffene haben einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls. Dieser Anspruch gilt für maximal 20 Wochen.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Landespolitische Prominenz in der Turn- und Festhalle Bereits im Jahr 2019 gründete sich im Zollernalbkreis das Aktionsbündnis „Demokratie ist mehrWert“ - ein überparteilicher Zusammenschluss der Kreisverbände von CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Wählern, der sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre wesentlichen Elemente stark macht. Ein Thema, dass auch 2024 offenbar vielen auf der Seele brennt und das am Mittwoch unter anderem Landtagspräsidentin Muhterem Aras und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach Balingen lockte.
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Europäische Impfwoche sensibilisiert für die Bedeutung von Impfungen Landesgesundheitsminister Manne Lucha hat im Zuge der Europäischen Impfwoche für das Thema Impfung sensibilisiert.
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swt verlegen Fernwärmeleitungen Die Stadtwerke Tübingen - kurz: swt - verlegen ab dem 29. April Fernwärmeleitungen in der Tübinger Südstadt.

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