Wegen Streitgespräch: Zwei Klagen abgewiesen
Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen zwei Klagen gegen die Universitätsstadt Tübingen abgewiesen.
Die zwei Kläger hatten diese im Vorfeld des geplanten Streitgesprächs zwischen Boris Palmer und Markus Frohnmaier eingereicht.
Eine Verletzung der Neutralitätspflicht sei nicht unbedingt ersichtlich, da die Veranstaltung nicht in den besonders sensiblen Zeitraum vor einer Wahl falle. Zudem hätte die Stadt erklärt, eine vergleichbare Veranstaltung mit anderen Parteien auf deren Wunsch hin ebenfalls durchzuführen, begründete das Gericht die Entscheidung unter anderem.
In einer Demokratie könne diskutieren nicht verboten sein, kommentierte Boris Palmer. Deshalb sei es gut, dass das Veraltungsgericht und zuvor das Regierungspräsidium Klarheit geschaffen hätten. Das Gespräch am Freitag kann also wie geplant stattfinden.