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Hechingen/Albstadt

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Verurteilung wegen „Zechprellerei“

Das Hechinger Amtsgericht hat am Mittwoch einen 27-jährigen wegen gewerbsmäßigem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der seit Juli letzten Jahres wohnungslose Mann hatte sich zwischen Juli und September 2024 in mehreren Hotels und Unterkünften im Raum Albstadt eingemietet. Dabei täuschte er die Inhaber darüber, dass er die jeweiligen Rechnungen auch bezahlen würde.

Die Betreiber glaubten dem Angeklagten, der fälschlicherweise behauptete, die Unterkunftskosten wegen eines Schimmelschadens in seiner angeblichen Wohnung von seinem Vermieter ersetzt zu bekommen. Sie blieben letztlich auf den nicht bezahlten Rechnungen sitzen. Zudem bestellte der 27-jährige mehrfach bei Lieferdiensten Speisen und Getränke, die er unter einem Vorwand ebenfalls nicht bezahlte.


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