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Tübingen

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Wie sieht die Zukunft der Krankenhäuser im Land aus?

Zwei Jahre lang haben Bund und Länder darüber verhandelt, wie die Struktur der Krankenhäuser in Zukunft aussehen soll. Am 12. Dezember letzten Jahres trat das Gesetz zur Krankenhausreform in Kraft. Dieses wirkt sich auch auf die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg aus. Doch welche Veränderungen kommen auf die Krankenhäuser und die Patienten zu? Darüber haben Vertreter des Sozialministeriums am Mittwoch in Tübingen gesprochen.

Sozusagen als Mittelpunkt der Versorgungsregion Tübingen war die Tübinger Uniklinik ein geeigneter Schauplatz für das erste von insgesamt sechs Regionalgesprächen, zu denen das baden-württembergische Sozialministerium eingeladen hatte. Thema in erster Linie: Die Ergebnisse eines Gutachtens zur Versorgungslage in Baden-Württembergs Krankenhäusern.

"Wir haben vom Ministerium aus ein Gutachten bei PD Deutschland in Auftrag gegeben. Das ist ein Beratungsunternehmen, das sich angeschaut hat: Wie ist denn die Versorgungslage in Baden-Württemberg mit Krankenhäusern? Und sie haben festgestellt, dass wir in Baden-Württemberg insgesamt tatsächlich eine sehr gute Versorgung haben – auch was die Erreichbarkeiten angeht. Also die Frage: In wie viel Minuten bin ich an einem stationären Standort, wo ich dann auch die richtige Behandlung bekomme?" erläuterte Ministerialdirektorin Leonie Dirks.

Eine Empfehlung aus dem Gutachten ist, dass das Ministerium in den Krankenhäusern in Zukunft nicht mehr nach Betten, sondern nach sogenannten Leistungsgruppen planen soll.

"Das bedeutet, dass man stärker reguliert, an welchem Standort welche Leistung stattfinden soll, also auf Landkreisebene. Das Thema Grund- und Regelversorgung ist klar, sowie auch Notfälle die dann dort versorgt werden. Dass aber andere, komplexe Leistungen wie beispielsweise in der Onkologie oder auch bei Transplantationen – Dass diese nur noch an einzelnen Standorten stattfinden" erklärte Dirks.

Im nächsten Schritt schreibt das Ministerium die Krankenhäuser an, welche Leistungsgruppen dort vorgesehen sind. Im Anschluss – so der Plan – sollen diese selbst einschätzen, ob sie einverstanden sind oder ob Leistungsgruppen fehlen oder nicht erfüllt werden können. UKT-Chef Jens Maschmann zeigte sich ob der Ergebnisse grundsätzlich zufrieden.

"Ich denke es ist sicher gut, dass man mit einer konkreteren Planung in Baden-Württemberg jetzt nochmal drüber geht. Wir haben aus dem Gutachten gehört dass Baden-Württemberg seine Hausaufgaben als Bundesland sehr gut erfüllt hat – was die Anzahl der stationären Betten z.B. angeht, aber auch was die Erreichbarkeit von Notfallindikationen. Das ist auf der Habenseite wirklich erfreulich zu sehen" so Maschmann.

Gerade bei den Detailfragen sieht Maschmann aber noch Punkte, an denen der Plan weiter ausgearbeitet werden muss.

"Die Kunst würde jetzt darin liegen, diese auch noch relativ unklaren Vorgaben – es fehlen noch ein paar Rechtsverordnungen – jetzt dann so zu antizipieren, dass man am Ende zu einer vernünftigen Zuteilung dieser Leistungsgruppen kommt. Und die Diskussion die wir vorhin hatten mit den Versorgungsregionen ist auch noch nicht ganz am Ende" so Maschmann weiter.

Dahingehend stimmten ihm auch die Vertreter der anderen Krankenhäuser zu. Für Leonie Dirks sei es wichtig gewesen, dieses Feedback zu erhalten.

"Es gab natürlich jetzt auch Fragezeichen dahingehend, ob mit diesen Regionen jetzt neue Grenzen gezogen werden, die vielleicht für den ein- oder anderen nicht hilfreich sind. Aber da ist für uns klar: Der Patient wählt auch zukünftig das Krankenhaus, wo er hingehen möchte. Da gibt es natürlich keine Einschränkung" stellte Dirks klar.

Noch im Jahr 2025 will das Ministerium – wenn alles nach Plan läuft – in die Ausweisung der Planungsentscheidung einsteigen. Die nächsten Gespräche finden in den Versorgungsregionen Stuttgart, Karlsruhe, Heidelberg, Ulm und Freiburg.


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