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Hechingen

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Staatsanwaltschaft nimmt Revision zurück

Das Landgericht Hechingen hatte am 30. September diesen Jahres eine 50-jährige vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Ein Urteil, gegen das die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte.

Nach Erhalt der schriftllchen Urteilsgründe hat die Staatsanwaltschaft die Revision allerdings wieder zurückgezogen. Hintergrund: Die Frau soll versucht haben, ihren Ex-Mann zu töten, der wegen eines Unfalls im Krankenhaus lag. Sie soll den behandelnden Arzt angewiesen haben, die lebenserhaltenden Maßnahmen abzuschalten und war deshalb angeklagt worden.

Während der Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass die gesamte Familie des Mannes der Meinung war, dass dieser nicht habe weiterleben wollen. Die Entscheidung erübrigte sich jedoch, da der Mann in der Zwischenzeit wieder zu Bewusstein kam und zu erkennen gab, weiterleben zu wollen. Der Freispruch ist nach der Rücknahme der Revision rechtskräftig.


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