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Karlsruhe

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Bundesverfassungsgericht zum Bundeswahlrecht

Das neue Bundeswahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Geklagt hatten die bayerische Staatsregierung, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Partei Die Linke. Sie wandten sich vor allem gegen zwei neue Regelungen.

Die erste betraf das Zweistimmendeckungsverfahren. Heißt: Wer seinen Wahlkreis gewinnt, kommt nicht automatisch in den Bundestag sondern nur dann, wenn es das Zweitstimmenergebnis der Partei zulässt. Diese Regelung ist nach den Karlsruher Richtern verfassungsgemäß.

Die zweite Regelung besagt: Parteien mit weniger als 5 Prozent der Stimmen kommen nicht in den Bundestag, auch dann nicht wenn sie mindestens drei Direktmandate erhalten haben. Diese harte 5%-Hürde ist laut Gericht verfassungswidrig und wurde gekippt. Nach dem Urteil gilt weiterhin: Parteien mit mindestens drei Direktmandaten ziehen in den Bundestag ein.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Donth: Massive Entlastungen für Bürger Das vom Bundestag verabschiedete Steueränderungsgesetz biete massive Entlastungen für Bürger, Gastronomie und Vereine. Das teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Reutlingen Michael Donth mit.
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Vier bundesbeste Azubis aus der Region Neckar-Alb Gleich vier ehemalige Auszubildende aus der Region Neckar-Alb fahren zur großen Ehrung nach Berlin. Sie werden von der Deutschen Industrie- und Handelskammer DIHK als Bundesbeste ausgezeichnet.
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Weihnachtswunder für kranke Kinder - traditionelle Nikolausaktion mit der Feuerwehr im Klinikum Wenn sich der Nikolaus mit einem Superhelden wie Spiderman zusammentut, kann das nur Gutes bedeuten. Und die Mission scheint gelungen zu sein: Im Reutlinger Klinikum am Steinenberg war der Nikolaus mit seinem Schlitten vom Himmel herabgeschwebt und hatte dutzenden Patienten der Kinderklinik sowie deren Angehörigen und weiteren Besuchern ein Lächeln aufs Gesicht gezaubert.

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