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Karlsruhe

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Bundesverfassungsgericht zum Bundeswahlrecht

Das neue Bundeswahlgesetz ist überwiegend verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

Geklagt hatten die bayerische Staatsregierung, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Partei Die Linke. Sie wandten sich vor allem gegen zwei neue Regelungen.

Die erste betraf das Zweistimmendeckungsverfahren. Heißt: Wer seinen Wahlkreis gewinnt, kommt nicht automatisch in den Bundestag sondern nur dann, wenn es das Zweitstimmenergebnis der Partei zulässt. Diese Regelung ist nach den Karlsruher Richtern verfassungsgemäß.

Die zweite Regelung besagt: Parteien mit weniger als 5 Prozent der Stimmen kommen nicht in den Bundestag, auch dann nicht wenn sie mindestens drei Direktmandate erhalten haben. Diese harte 5%-Hürde ist laut Gericht verfassungswidrig und wurde gekippt. Nach dem Urteil gilt weiterhin: Parteien mit mindestens drei Direktmandaten ziehen in den Bundestag ein.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Großbrand auf Wertstoffhof - Millionenschaden, aber keine Verletzten Ein Großbrand auf dem Gelände eines Wertstoffhofs in Reutlingen hat am Sonntagvormittag für einen Großeinsatz der Rettungskräfte gesorgt. Gegen 11.30 Uhr meldeten zahlreiche Anrufer dichten, schwarzen Rauch und offene Flammen aus einer Lagerhalle der Rohstoffverwertung Reutlingen.
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Demo für Solidarität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hat die Lebenshilfe Tübingen am Samstag zu einem Demonstrationszug durch die Tübinger Altstadt mit anschließender Kundgebung und Redebeiträgen auf dem Europaplatz aufgerufen.
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Demo für die Finanzierung der Psychotherapeutenausbildung Angehende Therapeuten haben unter dem Motto „Psychotherapie retten“ am Freitagabend auf dem Tübinger Holzmarkt für die Finanzierung der Psychotherapeutenausbildung demonstriert.

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