Kulanzfrist für Grundsteuererklärung läuft ab

Die Kulanzfrist für die Steuererklärung der Grundsteuer B läuft ab. In den kommenden Wochen werden die Finanzämter die Schätzungsankündigungen verschicken.
Diese erhalten alle Grundstückseigentümer, die noch keine Grundsteuer B abgegeben haben. Die Finanzämter werden im nächsten Schritt den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstücke schätzen. Das kann zuungunsten der Eigentümer ausfallen, da die Finanzämter ohne eine Grundsteuererklärung Steuervergünstigungen nicht berücksichtigen können, beispielsweise, wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird.
Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Steuererklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Dafür gibt es eine weitere Frist.