BWeins - Am Puls des Landes

Am Puls des Landes

Landtag in Stuttgart Plenarsitzung im Landtag Neues Schloss in Stuttgart Schlossplatz in Stuttgart

>> BWeins-Sendung in der Mediathek

Agentur für Arbeit Balingen

Foto: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte: Meldepflicht bis 31. März

Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen.

Die Agentur für Arbeit Balingen weist nun darauf hin, dass jene Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens zum 31.März 2023 der Agentur melden müssen.

Diese Frist könne auch nicht verlängert werden. Arbeitgeber die der Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, diese kann von 140 bis 360 Euro im Monat variieren. Für die elektronische Meldung, können Betriebe die Homepage www.iw-elan.de nutzen.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

Foto: RTF.1
Fassade in Brand geraten Am Dienstagabend hat es in Tübingen einen Feuerwehreinsatz gegeben.
Foto:
16-jährige vermisst Die Polizei sucht aktuell nach der 16-jährigen Sophia K. aus Balingen.
Foto: pixelio.de - S. Hofschlaeger Foto: pixelio.de - S. Hofschlaeger
Abiturprüfungen starten Am Donnerstag beginnen für die Abiturienten im Land die Abschlussprüfungen.

Werbung:

Weitere Meldungen