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Tübingen

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Palmer über Weisung zur Straßenbeleuchtung

Das Regierungspräsidium Tübingen hat entschieden, dass die Stadt Tübingen die nächtliche Straßenbeleuchtung an Zebrastreifen nicht zurückfahren darf.

Diese Entscheidung hält Oberbürgermeister Boris Palmer für falsch. In keinem Gesetz und keiner Verordnung stehe, dass Zebrastreifen auch in tiefer Nacht beleuchtet sein müssten, so Palmer. Das reale Risiko eines nachts um drei nicht beleuchteten Zebrastreifens in der Zone 30 sei bei null, weil um diese Zeit sowieso niemand extra zu einen Zebrastreifen ginge, um dort zu queren.

Wie weltfremd die Entscheidung sei, sehe man daran, dass die Stadt jederzeit Zebrastreifen ganz abbauen dürfte. Palmer will aber nicht mit rechtlichen Mitteln gegen die Entscheidung vorgehen. Hier seien nicht die Gerichte sondern der Gesetzgeber gefragt.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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