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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

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Kein Nachweis über dritte Impfung oder Genesung notwendig

Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen in Baden-Württemberg keine dritte Impfung oder Genesung nachweisen, sofern sie vor dem ersten Oktober dieses Jahres eingestellt wurden. Das teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart mit.

Damit will die Landesregierung die Einrichtungen und auch die Gesundheitsämter entlasten. Der Hintergrund: Ab dem ersten Oktober gilt nur noch als vollständig immunisiert, wer dreimal geimpft oder zweimal geimpft und genesen ist.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Kulanzfrist für Grundsteuererklärung läuft ab Die Kulanzfrist für die Steuererklärung der Grundsteuer B läuft ab. In den kommenden Wochen werden die Finanzämter die Schätzungsankündigungen verschicken.
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Prozess bringt grausame Details zum Doppelmord in Albstadt hervor Am dritten Verhandlungstag im Albstädter Doppelmord-Prozess am Hechinger Landgericht hat ein Polizist die Suche nach der Leiche der Nichte des Angeklagten geschildert.
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Strobl tritt CDU-Landesvorsitz ab Der Baden-Württembergische Innenminister Thomas Strobl wird nicht mehr für den Landesvorsitz der CDU kandidieren.

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