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Baden-Württemberg

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Land präzisiert 2G-Plus-Regelung

Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg hat am Sonntag die 2G-Plus-Regelung noch einmal genauer präzisiert.

Seit dem Wochenende gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Plus-Regel. Heißt: Zugang bekommen nur geimpfte oder genesene Personen, die zusätzlich einen Schnelltest gemacht haben.

Ausnahme bisher: Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, müssen keinen Test machen.

Jetzt gilt diese Ausnahme auch: für Geimpfte, deren zweite Impfung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ebenso für Genesene, deren Erkrankung nicht länger als sechs Monate her ist.

Für nicht immunisierte Jugendliche gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Januar. Sie können über einen tagesaktuellen Schnelltest Zutritt zu 2G-Einrichtungen erhalten.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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