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Reutlingen

Foto: RTF.1
Spatenstich für die Regionalstadtbahn

Das Verkehrsprojekt Regionalstadtbahn soll in der Zukunft durch klimafreundliche und moderne Mobilität die Städte und Gemeinden in der Region Neckar-Alb verbinden.

Im Reutlinger Stadtgebiet werden, wenn alles nach Plan läuft, bereits im Dezember 2022 neue Haltepunkte ans Netz gehen. Zum symbolischen Spatenstich am Haltepunkt „Bösmannsäcker" hatten die Verantwortlichen, darunter auch Reutlingens Oberbürgermeister Thomas Keck heute eingeladen. Wir von RTF. 1 waren für Sie vor Ort.

„Bahn frei für die Regionalstadtbahn!" lautete das Motto am heutigen Montagnachmittag beim symbolischen „Spatenstich" für den künftigen Regionalstadtbahn Haltepunkt „Bösmannsäcker" in Reutlingen. Bereits im Dezember 2022 sollen hier die Bürgerinnen und Bürger aus der Region in die Stadtbahn einsteigen können.

Für Angela Weiskopf, Reutlingens neue Baubürgermeisterin, war der heutige Spatenstich der erste offizielle Außentermin.

Weißkopf erklärte, dass alle in Reutlingen geplanten Haltepunkte der Regionalstadtbahn auch an städtebaulich strategisch wertvollen Orten platziert werden. So auch die künftige Haltestelle "Bösmannsäcker".

Mit der Regionalstadtbahn werde ein wichtiger Beitrag zur angestrebten Mobilitätswende geleistet, außerdem gebe es kaum einen komfortableren Weg, um von einem Ort zum anderen zu kommen, so die Baubürgermeisterin.

Insgesamt werden sich die Baukosten für das Projekt Regionalstadtbahn auf weit über eine Milliarde Euro belaufen. Eine Investition, die sich laut Oberbürgermeister Thomas Keck jedoch lohnt. Denn durch die Regionalstadtbahn entstünden sogenannte win-win Effekte, so der OB.

Menschen werden auf dieses moderne Verkehrssystem umsteigen, wenn sie in der Region unterwegs sind, prognostizierte Keck. Auf diese Weise werde das Klima geschützt und die Innenstädte werden attraktiver.  

Ob die Regionalstadtbahn von den rund 700.000 Bewohnern der Region Neckar-Alb tatsächlich so gut angenommen wird, wie Reutlingens Oberbürgermeister das vermutet, das wird sich zum Jahresende 2022 zeigen müssen.     


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