Möglichkeit der 2G-Regel bei Gottesdiensten
Bei Gottesdiensten, bei denen viele Feiernde erwartet werden, darf ab dem 27. November die 2G-Regel in der Alarmstufe angewendet werden.
Das erlaubt eine Anordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Umsetzung ermöglicht es, den Mindestabstand zu unterschreiten.
Voraussetzung ist allerdings, dass niemand ausgeschlossen wird. Das bedeutet: am selben Tag müssen mehrere Gottesdienste angeboten werden, von denen mindestens einer ohne 2G Regel stattfindet.