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Lk Tübingen/Lk Reutlingen

Foto: RTF.1
Ab Montag gilt Öffnungsstufe 3

Im Landkreis Reutlingen beträgt die Inzidenz derzeit 23, im Landkreis Tübingen 27. Beide Landkreise liegen bereits 5 Tage in Folge unter dem Schwellenwert 50, weshalb ab Montag, den 7.6., Öffnungsstufe 3 erfolgen kann.

Das bedeutet:

  • Kultur- und Lehrveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Teilnehmern.
  •  Zoologische und botanische Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen ohne Auflagen öffnen.
  • Bei den Kontaktregelungen gilt dann: es dürfen sich 10 Personen aus 3 Haushalten treffen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen 5 Kinder aus 5 weiteren Haushalten dazukommen, die nicht älter als 13 sind. So sind Kindergeburtstage wieder möglich.
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen können im Freien mit bis zu 500 Teilnehmenden und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Teilnehmenden stattfinden.
  • Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner sind mit bis zu 500 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu 250 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.
  • Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sind mit bis zu 500 Teilnehmenden im Freien und mit bis zu 250 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen möglich.
  • Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind ohne Begrenzung der Teilnehmenden mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien und in geschlossen Räumen mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet.
  • Gaststätten, Shisha- und Raucherbars dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen. Rauchen ist generell weiterhin nur außerhalb geschlossener Räume gestattet.
  • Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungs- und -annahmestellen dürfen von 6 bis 1 Uhr öffnen. Rauchen ist generell weiterhin nur außerhalb geschlossener Räume gestattet.
  • Museumsführungen und touristische Veranstaltungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen in Gruppen von bis zu 20 Personen gestattet

Öffnung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen:

  • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein Kunde
  • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche
  • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein Kunde pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)
  • Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
  • Gesteuerter Zutritt
  • Warteschlangen vermeiden
  • Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
  • Testpflicht entfällt

Alle neuen Regelungen finden Sie in der Corona-Verordnung des Landes.

Sollte der Trend sich fortsetzen und die Inzidenzen weiter sinken, könnten die beiden Landkreise am Donnerstag, den 10. Juni, die Inzidenzstufe 35 einführen. Dann würde zum Beispiel die Testpflicht in Freibädern und Außengastronomie entfallen.


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