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Landkreis Tübingen

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Alkoholverbot ab Dienstag

Wie das Landratsamt Tübingen heute mitteilte, gilt in den Städten und Gemeinden des Landkreises Tübingen ab dem morgigen Dienstag, dem 4.Mai, an verschiedenen öffentlichen Plätzen ein Alkoholverbot.

Die entsprechend erlassene Verfügung bezieht sich im Wesentlichen auf Grill – sowie Spielplätze und den Innenstadtbereich. Ziel des Verbots ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Eine Übersicht über die betroffenen Plätze und Flächen finden sie online unter www.kreis-tuebingen.de.


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