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Corona-Beschlüsse: das sehen die einzelnen Schritte vor

Am Mittwoch traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer. Welche Beschlüsse diesmal getroffen wurden, lesen Sie hier.

Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr – das verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwochabend nach dem Bund-Länder-Treffen.

Denn dieses Jahr gebe es die Impfungen, und die müssen vorangetrieben werden: so wird der Abstand zwischen der Erst- und der Zweitimpfung bei den jeweiligen Impfstoffen maximal ausgenutzt. So können mehr Menschen schneller die Erstimpfungen erhalten, so Merkel. Außerdem soll AstraZeneca auch für höhere Altersgruppen zugelassen werden.

Auch mehr Schnelltests sollen möglich sein: Jeder Bürger und jede Bürgerin soll ab dem 8. März die Möglichkeit haben, einen kostenlosen Test machen zu können. Auch für Kitas und Schulen sollen mehr Tests bereitgestellt werden. Arbeitnehmern sollen ebenfalls Schnelltests zur Verfügung gestellt werden - das soll allerdings am Freitag noch einmal näher besprochen werden.

Dann stellte Merkel die Öffnungsperspektiven vor: vollkommen unabhängig von der Inzidenz dürfen ab dem 8. März Buchhandlungen öffnen.

Die nächsten Öffnungsschritte sind dann doch wieder von den Inzidenzen abhängig: Bei unter 50 darf der Einzelhandel öffnen, allerdings mit einer begrenzten Kundenanzahl im Laden. Zoos, Galerien und Museen dürfen dann ebenfalls öffnen. Auch kontaktfreier Sport (maximal 10 Personen) im Außenbereich ist erlaubt.

Bei einer Inzidenz über 50 kann der Einzelhandel Einkaufen nach Terminen ermöglichen und Museen, Galerien und botanische Gärten dürfen mit Terminbuchungen öffnen.

Sollte bis zum 22. März die Inzidenz stabil bleiben oder sogar sinken, kommt der nächste Öffnungsschritt: dann darf die Außengastronomie öffnen: ohne Terminbuchung, wenn die Inzidenz unter 50 liegt - mit Terminbuchung, wenn sie über 50 liegt.  Auch Theater und Kinos dürfen bei einer Inzidenz unter 50 öffnen - ohne ein Corona-Schnelltest-Ergebnis verlangen zu müssen. Liegt die Inzidenz aber bei über 50, muss ein tagesaktueller negativer Test vorgezeigt werden.

Auch Sport im Innenbereich wird in diesem Öffnungsschritt berücksichtigt: bei einer Inzidenz über 50 muss allerdings ein tagesaktueller negativer Test vorgezeigt werden, bei einer Inzidenz unter 50 nicht. 

Wenn die Inzidenzen sich in den darauffolgenden 14 Tagen nicht verschlechtern, könnten ab dem 5. April sogar wieder Freizeitveranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmern möglich sein.

Erfreuliches gibt es im privaten Bereich: ab dem 8. März dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Liegt die Inzidenz unter 35, dürfen sich sogar drei Haushalte mit maximal 10 Personen treffen.

Es wurde aber auch eine Notbremse eingebaut: sollte die Inzidenz über 100 steigen, werden ALLE Schritte zurückgenommen.


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