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Baden-Württemberg

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Nachjustierung bei Maskenpflicht in Schulen

Wie das Kultusministerium heute in einer Pressemitteilung vermeldet, wurde aufgrund nachvollziehbarer und berechtigter Rückmeldungen aus der schulischen Praxis beim Thema Maskenpflicht und auch bei der außerschulischen Nutzung nachjustiert.

So darf ab sofort die Maske während der Pause im Schulhof, also im Freien, abgenommen werden. Sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, darf auch während den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Unter strengen Hygieneauflagen, wird außerdem auch die außerschulische Nutzung der Schulen wieder ermöglicht. Zu viele Partner wie Musikschulen oder Volkshochschulen hätten ihr Angebot sonst gänzlich einstellen müssen. Ministerin Eisenmann sei es ein Anliegen, diese wertvolle Arbeit nicht unnötig zu erschweren, weswegen man zur alten Regelung zurückkehre.


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