BWeins - Am Puls des Landes

Am Puls des Landes

Landtag in Stuttgart Plenarsitzung im Landtag Neues Schloss in Stuttgart Schlossplatz in Stuttgart

>> BWeins-Sendung in der Mediathek

Dieselskandal

Foto: pixelio.de - Alexander Dreher Foto: pixelio.de - Alexander Dreher
Unzulässige Abschalteinrichtung in S-Klasse von Daimler gefunden

Nun hat der Dieselskandal auch das Flaggschiff von Daimler getroffen. Das Kraftfahrtbundesamt hat in der S-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet.

Betroffen davon sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4AMTIC. In diesen Fahrzeugen kommt der Motor OM642 zum Einsatz.

Fahrzeuge mit Motor OM642 nicht das erste Mal von Rückruf betroffen

Der Motor OM642 steht dabei nicht zum ersten Mal im Fokus der Behörden, berichtet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die bundesweit 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt. Der 3,0l-Dieselmotor kommt in zahlreichen Modellreihen zum Einsatz. So erfolgten bereits Rückrufe der Modelle E, CLS, ML, G, GLE, GL sowie GLS. Es sei wenig überraschend, dass nun auch in der S-Klasse eine Abschalteinrichtung gefunden wurde. Der Motor OM642 ist bereits in anderen Modellen getestet und als nicht gesetzeskonform angesehen worden.

Hoher Wertverlust droht - Was tun?

Gerade bei sehr hochpreisigen Fahrzeugen wie der S-Klasse droht den geschädigten Kunden ein hoher Wertverlust. Käufer solcher Gebrauchtfahrzeuge dürften in jeder Hinsicht Premiumqualität erwarten. Dies könne für Eigentümer dieser Modelle, die den Verkauf planen, zum Problem werden, schätzt Anwalt Dr. Ralf Stoll. Gerade diese Erwartung werde schließlich durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung in der S-Klasse enttäuscht. Adäquate Verkaufspreise dürften nur schwer zu erzielen sein.

"Der Rückruf der S-Klasse reiht sich nahtlos in die nicht enden wollende Reihe von Rückrufen bei Daimler ein. Wir gehen davon aus, dass gerade die Käufer einer S-Klasse sich nicht mit einem undurchsichtigen Software-Update zufriedengeben werden", so Stoll. "Wenn man über 100.000Euro  für ein Fahrzeug ausgibt, darf man wohl erwarten, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dieses Vertrauen wurde bitter enttäuscht. Geschädigte Kunden sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden."


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

Foto: RTF.1
Luftreinhaltepläne fortgeschrieben Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Städte Reutlingen und Tübingen fertiggestellt.
Foto: RTF.1
IHK-Vollversammlung beschließt neue Wahlordnung Die Mitglieder der IHK können im nächsten Frühjahr, bei der Wahl der Vollversammlung traditionell per Brief oder erstmals auch digital abstimmen.
Foto: RTF1
Gedenkstein für Corona-Tote Auf dem Tübinger Bergfriedhof erinnert jetzt ein Gedenkstein an die Toten der Corona-Pandemie.

Werbung:

Weitere Meldungen