Änderung der Corona-Verordnung zum 6. August 2020
Die geltende Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert, das teilte die Landesregierung heute in einer Pressemitteilung mit. Gleichzeitig gab es einige Änderungen, die ab dem 6. August in Kraft treten.
So muss ab dem 14. September an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem auch auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden. Dafür entfällt hier die Pflicht zur Datenerhebung.
Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail Adresse bei der Datenerhebung wird ab morgen gestrichen – eine E-Mail Adresse genüge künftig zur Nachverfolgung nicht mehr, heißt es in der Pressemitteilung.
In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.