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Baden-Württemberg

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Vorgaben für Ferienprogramme werden gelockert

Ab dem 01. Juli sind Ferienprogramme und Zeltlager mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wieder möglich. Das hat das Sozialministerium bekanntgegeben.

Wenn bei solchen Angeboten mehr als 100 Personen teilnehmen, dann müssen Gruppen von jeweils bis zu 30 Personen gebildet werden.

Die Anbieter sollen außerdem darauf achten, dass Zelte nicht überbelegt und beispielsweise beim gemeinsamen Essen die Hygieneregeln eingehalten werden. Maskenpflicht gilt bei bei der An – und Abreise sowie während der Ausflüge.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Luftreinhaltepläne fortgeschrieben Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Städte Reutlingen und Tübingen fertiggestellt.
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IHK-Vollversammlung beschließt neue Wahlordnung Die Mitglieder der IHK können im nächsten Frühjahr, bei der Wahl der Vollversammlung traditionell per Brief oder erstmals auch digital abstimmen.
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Gedenkstein für Corona-Tote Auf dem Tübinger Bergfriedhof erinnert jetzt ein Gedenkstein an die Toten der Corona-Pandemie.

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