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Baden-Württemberg

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Landesregierung erlässt neue Corona-Verordnung

Der Ministerrat hat am Dienstag eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die ab 1. Juli in Kraft treten soll.

Fortan gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen einer Veranstaltung im öffentlichen und privaten Raum. Generell gilt bei diesen, dass sich bis zu 20 Personen gleichzeitig miteinander treffen dürfen. Auch für die Großveranstaltungen gibt es weitere Lockerungen. Im Juli dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern wieder stattfinden, wenn allen Teilnehmern Sitzplätze zugewiesen werden. Ab August wird dieses Limit sogar auf 500 Teilnehmer erhöht.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Luftreinhaltepläne fortgeschrieben Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Städte Reutlingen und Tübingen fertiggestellt.
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IHK-Vollversammlung beschließt neue Wahlordnung Die Mitglieder der IHK können im nächsten Frühjahr, bei der Wahl der Vollversammlung traditionell per Brief oder erstmals auch digital abstimmen.
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Gedenkstein für Corona-Tote Auf dem Tübinger Bergfriedhof erinnert jetzt ein Gedenkstein an die Toten der Corona-Pandemie.

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