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Baden-Württemberg

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Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab dem 29. Mai wieder öffnen

Um Betrieben Planungssicherheit für das wichtige Pfingstgeschäft zu geben, hat der Ministerrat gestern eine neue Corona-Hygiene-Verordnung für Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze beschlossen. So sei die vollständige Öffnung der genannten Beherbergungsbetriebe für den 29. Mai vorgesehen.

Mit der Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen werde ein weiterer wichtiger Schritt zum Wiederaufleben des sozialen und wirtschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg gemacht, betonte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.

Gesundheitsminister Manne Lucha appelliert an die Nutzer dieses Angebots, die Hygiene und Abstandsregelungen konsequent einzuhalten. Dazu gehöre unter anderem auch das Tragen einer Alltagsmaske an Rezeption und anderen Begegnungsflächen wie Fluren oder Treppenhäusern.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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