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Baden-Württemberg

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Volksbegehren für gebührenfreie Kitas unzulässig

Das Landesverfassungsgericht in Stuttgart hat heute das von der SPD geplante Volksbegehren für gebührenfreie Kitas für unzulässig erklärt.

Der Gesetzesentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liege, sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar, so die Begründung des Gerichts. Die Sozialdemokraten hatten bereits verkündet, dass sie die Gebührenfreiheit weiter verfolgen wollen, egal, wie das Verfahren ausgehen werde.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Luftreinhaltepläne fortgeschrieben Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne für die Städte Reutlingen und Tübingen fertiggestellt.
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IHK-Vollversammlung beschließt neue Wahlordnung Die Mitglieder der IHK können im nächsten Frühjahr, bei der Wahl der Vollversammlung traditionell per Brief oder erstmals auch digital abstimmen.
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Gedenkstein für Corona-Tote Auf dem Tübinger Bergfriedhof erinnert jetzt ein Gedenkstein an die Toten der Corona-Pandemie.

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