Maskenpflicht ab 27.04.2020
Auch in Baden-Württemberg wird es ab kommenden Montag eine Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln geben.
Bei der Landespressekonferenz gab Ministerpräsident Kretschmann bekannt, dass es ab dem 27.04 eine Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften und im ÖPNV geben wird.
Getragen dürfen dabei auch selbstgenähte Masken oder Schals. Wichtig sei, dass Mund- und Nasenbereich bedeckt sind.
Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln von 1,5 Metern bestehen aber auch weiterhin. Das Tragen der Masken sei ein zusätzlicher Schutz.
Ob es Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht geben wird, wird noch beschlossen.