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Corona-Hilfe

Foto: Bild von angelo luca iannaccone auf Pixabay
Kreditwirtschaft begrüßt KfW-Schnellkredite für Mittelstand

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die heute von der Bundesregierung angekündigten Erleichterungen für den Mittelstand in der Corona-Krise. So bekommen die Unternehmen schneller einen Kredit.

Die schlankeren Antragsanforderungen der KfW und die Ausweitung der Haftungsfreistellung beim KfW-Sonderprogramm auf 100 Prozent für Förderkreditanträge ermöglichen eine beschleunigte Förderkreditbearbeitung. Helfen soll das Programm von der Coronakrise betroffenen mittelständischen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.

Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und diesjähriger Federführer für die Deutschen Kreditwirtschaft sagt: "Da der Förderkredit kein Zuschuss ist und zurückgezahlt werden muss, bedarf es noch einer klaren bankaufsichtsrechtlichen Einordnung der Haftungsfreistellung des neuen Soforthilfeprogramms. Vom ersten Tag des Schutzschildes der Bundesregierung arbeiten die deutschen Banken und Sparkassen intensiv in Taskforces und Sonderschichten intensiv daran, ihren Kundinnen und Kunden und insbesondere dem Mittelstand mit den ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu helfen."

Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte heute ausdrücklich den Beschluss der Bundesregierung, dem unter der Corona-Krise leidenden Mittelstand kurzfristig mit dem neuen KfW-Programm "Schnellkredit" unter die Arme zu greifen. "Das ist gerade für die mittelständischen Kfz-Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten eine wichtige Erleichterung in den aktuell sehr schwierigen Zeiten", so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte der ZDK-Präsident in der vergangenen Woche unter anderem gefordert, dass die KfW 100 Prozent des Ausfallrisikos von Krediten für mittelständische Unternehmen übernehmen solle, um langwierige Bonitätsprüfungen durch die Hausbanken zu vermeiden. Somit könne den betroffenen Autohäusern und Kfz-Betrieben jetzt schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Wer bekommt die KfW-Schnellkredite?

Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn nachweisen können und bis Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Der Förderkredithöchstbetrag ist auf bis zu drei Monatsumsätze des Unternehmens aus dem Jahr 2019 bei gleichzeitiger Deckelung auf maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigen und maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigen begrenzt. Um die Kapitaldienstfähigkeit der mittelständischen Betriebe zu erhöhen, wird beim KfW-Sonderprogramm die Gesamtkreditlaufzeit auf bis zu zehn Jahre angehoben und die Möglichkeit eines zusätzlichen zweiten tilgungsfreien Jahres eingeführt.

Mehr Infos zu den KfW-Schnellkrediten lesen Sie hier.


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