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Baden-Württemberg

Foto: RTF.1
Durchführung von Wahlen während der Coronakrise

Das Innenministerium hat heute einen Erlass an die Regierungspräsidien und Landratsämter mit ganz klaren und konkreten Hinweisen zur Durchführung von Wahlen gegeben.

Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide sind auch in dieser Zeit grundsätzlich möglich, aber ich sage klar: Der Infektionsschutz muss bei der Abwägung Vorrang haben.

Im Ergebnis ist eine Absage durch die Rechtsaufsichtsbehörde möglich und nötig, wenn die ordnungsgemäße und rechtssichere Durchführung nicht gewährleistet ist. Ob das so ist, entscheidet das Regierungspräsidium bzw. das Landratsamt im konkreten Einzelfall. Und nochmal: Dabei ist dem Infektionsschutz im Zweifel Vorrang einzuräumen – das ist die klare Richtschnur des Innenministeriums. Falls eine Wahl durchgeführt wird, muss dem Infektionsschutz durch entsprechende Maßnahmen maximal Rechnung getragen werden – etwa durch entsprechend große Räumlichkeiten, ausreichend Abstand, Desinfektionsmittel, eine Begrenzung der Anzahl der Wahllokale, etwa auch besondere Werbung für die Briefwahl und Versendung der Briefwahlunterlagen schon mit der Wahlbenachrichtigung.

Die Entscheidung soll in Absprache mit den Gemeinden getroffen werden. Die Gemeinden haben freilich selbst die Möglichkeit, die Wahlen in Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde zu verschieben", sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Dienstag (31. März 2020):

„Damit lassen wir auch in Corona-Zeiten den Kommunen so viel Selbstverwaltung wie möglich und steuern so viel wie nötig. Wir lassen die Kommunen auch nicht alleine, sondern es gibt eine klare Richtschnur: Der Infektionsschutz geht im Zweifel immer vor."

Damit ist die Landesregierung in der heutigen Konferenz des Ministerrats den Vorschlägen von Innenminister Thomas Strobl gefolgt.

Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide

„Wir erreichen so – unter Beachtung des Infektionsschutzes – individuelle, gemeindebezogene Lösungen. Das stärkt auch die kommunale Selbstverwaltung. Dabei lassen wir die Kommunen nicht allein, sie erhalten eine Hilfestellung durch das Land. Zudem sind die Gemeinden mit ihren gewählten Bürgermeistern weiterhin voll handlungsfähig", erklärte Minister Thomas Strobl.

Gremiensitzungen

„Zudem geben wir in dieser schwierigen Zeit den Gemeinderäten und Kreistagen neue und der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten. Wir wollen in die Corona-Verordnung die folgende Regelung aufnehmen: Während die Corona-Verordnung gilt, sollen die notwendigen Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse auch als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können. Freilich muss dabei der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleiben: etwa durch die Übertragung der Schaltkonferenz in den Ratssaal. Dort können dann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere auch die Medien, den Verlauf der Sitzung öffentlich verfolgen. Zudem sollen die Kreistage – wie bereits bisher die Gemeinderäte – die Möglichkeit bekommen, Beschlüsse über Gegenstände einfacher Art auch im schriftlichen oder elektronischen Verfahren fassen zu können", so Innenminister Thomas Strobl: „Auch damit helfen wir unseren Kommunen, ihre Arbeitsfähigkeit in schwierigen Zeiten zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten."


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