Ab 1. April: Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen in Coronakrise
Die Sparkasse Zollernalb ermöglicht ab dem 1. April wegen der Coronakrise die Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehen.
Die Auswirkungen der aktuellen Coronakrise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch
eingeschränkt geleistet werden können. Der Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum vom 1.April bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der Covid-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Die Regelung gilt zunächst nur für private Verbraucherdarlehen.
Die Sparkasse Zollernalb bietet ab dem 1. April derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Geschäftsstellen der Sparkasse kommen müssen, wird den Sparkassenkunden ein einfacher Online-Weg unter www.spkza.de angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Auch telefonische Beratungen durch die Sparkasse sind möglich (Telefon 07433 13-0)
Quelle: PM Sparkasse Zollernalb