Corona-Soforthilfen für Firmen und Selbständige im Land
Die Landesregierung von Baden-Württemberg stellt insgesamt 6,2 Milliarden Euro für Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und Ihrer Folgen zur Verfügung.
In einer Sondersitzung hat der Landtag beschlossen, dass die Landesregierung für die Sofortmaßnahmen Kredite bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen darf. Zusätzlich stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage der Haushaltsrisiken bereit.
„Es sind insbesondere die Selbstständigen, die Kulturschaffenden und die kleinen Unternehmen, denen durch die Coronakrise von einem Tag auf den anderen die Einnahmen wegbrechen. Hinzu kommt, dass in den kulturellen und sozialen Branchen oftmals keine Rücklagen gebildet werden durften oder konnten. Da braucht es jetzt unkomplizierte Hilfen, die den dringenden und kurzfristigen Finanzbedarf decken", so der Tübinger Grünen-Abgeordnete Daniel Lede Abal.
Kleinere Unternehmen und Selbstständige nehme die Landesregierung besonders in den Blick.
Daniel Lede Abal: „Sie können durch unterbrochene Lieferketten, Produktionsstillstand, Quarantänemaßnahmen und Nachfrageausfällen in Folge der Corona-Pandemie unverschuldet in Liquiditätsengpässe kommen. Mit dem im Soforthilfeprogramm enthaltenen Härtefallfonds können Selbständige und kleine Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnell und unbürokratisch einen Direktzuschuss erhalten".
Darüber hinaus werden für alle Unternehmen die bereits bestehenden Darlehensprogramme als schnelle Liquiditätshilfe angepasst, die Bürgschaftsquote erhöht und ein Beteiligungsfonds eingerichtet. „Diese Maßnahmen werden in Abstimmung und Ergänzung mit den Bundesprogrammen schnell und zielgerichtet wirken", so Daniel Lede Abal.