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Deutschland/Baden-Württemberg

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Masernschutzgesetz

Am 1. März 2020 tritt bundesweit das "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention" kurz Masernschutzgesetz in Kraft.

Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend. Ziel des Gesetzes soll sein, Kinder wirksam vor Masern zu schützen.

Das bedeutet auch eine Umstellung für die Schulen im Land. Die baden-württembergische Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann kündigte an, dass die Schulen bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes künftig gut unterstützt würden.


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