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Baden-Württemberg

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Justizminister legen Gesetzentwurf für die Strafbarkeit von "Upskirting" vor

Die Justizminister aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das sogenannte "Upskirting" - also das unbefugte Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen - unter Strafe gestellt werden soll.

Bisher ist das nämlich in der Regel nicht strafbar. Nach dem neuen Gesetzentwurf soll für das „Upskirting" eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch, im Abschnitt über Sexualstraftaten, eingefügt werden. Dass ein solches Verhalten bisher nicht strafbar ist, sei eine echte Strafbarkeitslücke, erklärte der baden-württembergische Justizminister, Guido Wolf.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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