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Deutschland

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Neuer Bußgeldkatalog für Umweltsünden

Ab dem 1. Dezember tritt ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft. Insgesamt enthält er 840 Tatbestände in Kategorien wie Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Bodenschutz oder Pflanzenschutz.

Gültig ist er dann bis zum 30. November 2025. Insbesondere gilt ab dem 1. Dezember 2018 ein deutlich höherer Bußgeldrahmen für das unzulässige Entsorgen von Hausmüll. Wer nun beispielsweise Zigarettenkippen oder Obst auf die Straße wirft, kann jetzt – statt bisher mit einem Bußgeld von 10 bis 25 Euro – mit einem Strafe von 50 bis 250 Euro belangt werden. Das Liegenlassen von schneidenden Gegenständen wie Glasflaschen kann zukünftig mit bis zu 800 Euro geahndet werden


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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Kommunikationspreis für Ausstellung Der Kommunikationspreis der Deutschen Forschungsgemeinschaft geht ans Team der Ausstellung „Cyber and the City“ im Tübinger Stadtmuseum.
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Medizinstipendium ausgeschrieben Bis zum 31. Mai können sich angehende Ärztinnen und Ärzte sich wieder für das Medizinstipendium des Zollernalbkreises bewerben.
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Kriminalitätsbericht 2023 Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Reutlingen, zu dem die Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalb und Esslingen gehören, ist die Zahl der registrierten Straftaten im Jahr 2023 auf fast 53.600 angestiegen.

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