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Paris / Brüssel / Berlin: Frankreich hat von den EU-Staaten Hilfe gemäß Artikel 42.7 eingefordert - Welche Hilfe muß Deutschland leisten?

Bei seiner heutigen "Versailler Rede" hat Frankreichs Präsident Francois Hollande erklärt, er habe auf Grundlage von Artikel 42.7 der Europäischen Verträge Beistand aller EU-Mitgliedstaaten eingefordert. In den ersten Stunden nach Hollandes Rede wurde dieser brisante Passus in seiner Bedeutung von den meisten deutschen Medien offensichtlich (noch) nicht erkannt oder übersehen. Was verbirgt sich hinter Artikel 42.7? Und welche Verpflichtungen kommen dadurch auf Deutschland zu? Kurz gefasst: Deutschland schuldet Frankreich zivile, finanzielle, logistische und militärische Unterstützung - sofern sich diese im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen und mit den NATO-Verpflichtungen befindet.

Erleichterung spricht aus den Berichten mancher Deutscher Medien, dass Hollande in seiner "Versailler Rede"  nicht den NATO-Bündnisfall ausgerufen habe. Dass Hollande stattdessen aber Artikel 42.7 der Europäischen Verträge ausgerufen hat, ist in der allgemeinen Erleichterung offensichtlich untergegangen. 

Diese Verpflichtungen ergeben sich für Deutschland und sämtliche EU-Mitgliedsstaaten:

 

 

Inwieweit Frankreich zivile, finanzielle, logistische oder militärische Hilfe von Deutschland anfordern wird, bleibt abzuwarten.

Artikel 42.7 der Europäischen Verträge heißt im Wortlaut:

"(7) Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.

Die Verpflichtungen und die Zusammenarbeit in diesem Bereich bleiben im Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen, die für die ihr angehörenden Staaten weiterhin das Fundament ihrer kollektiven Verteidigung und das Instrument für deren Verwirklichung ist."

Update vom 17.11.2015:

Zwischenzeitlich hat die EU auf das Hilfsersuchen Frankreichs gemäß Artikel 42.7 reagiert: Nach Angaben der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini boten alle 28 EU-Mitgliedsstaaten Hollande an, Frankreich beizustehen.



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