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Mögliche Absprachen

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EU leitet förmliche Prüfung von Kartellvorwürfen gegen VW, Daimler und BMW ein

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet‚ um zu prüfen, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern mit Volkswagen, Audi und Porsche gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, und Absprachen getroffen haben, um bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Verringerung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht unter Wettbewerbsdruck zu stehen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Kommission will eingehender untersuchen, ob BMW, Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren. Durch solche Emissionsminderungssysteme soll die von Pkw verursachte Umweltbelastung verringert werden. Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen."

Im Oktober 2017 hatte die Kommission Untersuchungen zu möglichen Absprachen zwischen Automobilherstellern über technische Entwicklungen für Pkw aufgenommen und Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von BMW, Daimler, Volkswagen und Audi in Deutschland durchgeführt.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung will die Kommission insbesondere Informationen nachgehen, wonach BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche, die den sogenannten „Fünferkreis" bildeten, bei Zusammenkünften unter anderem über die Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung der Emissionen von Pkw sprachen.

Die Kommission wird in erster Linie untersuchen, ob die Unternehmen vereinbart haben, die Entwicklung und Einführung folgender Emissionsminderungssysteme für im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufte Pkw einzuschränken:

  • SCR-Systeme („SCR" = selektive katalytische Reduktion) zur Verringerung schädlicher Stickoxidemissionen von Pkw mit Dieselmotor und
  • Partikelfilter für Ottomotoren zur Verringerung schädlicher Feinstaubemissionen von Pkw mit Benzinmotor.

Im Rahmen der eingehenden Prüfung soll ermittelt werden, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, einschließlich Vereinbarungen zur Einschränkung oder Kontrolle der technischen Entwicklung (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), verboten sind.

Gegenwärtig liegen der Kommission nach eigenen Angaben keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die genannten Unternehmen in Bezug auf die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Manipulation des Emissionsverhaltens auf den Prüfständen abgestimmt haben.


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