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Einkommen

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Steuerzahler arbeiten ab heute für ihren eigenen Geldbeutel

Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe ab heute wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2017 bei voraussichtlich 54,6 Prozent - diese Quote sei so hoch wie noch nie. Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 45,4 Cent zur freien Verfügung übrig.

Die hohe Quote resultiere vor allem auch aus heimlichen Steuererhöhungen. Denn die allgemein gute Lohn- und Einkommensentwicklung treibt die Bürger in immer höhere Steuersätze. Wo genau und wie sehr der Staat seine Bürger sonst noch belastet, belegt unser „BdSt-Belastungs-Check 2017". Deshalb konfrontieren wir die Politiker vor allem im Bundestagswahlkampf mit den drei drängendsten steuerpolitischen Problemen und formulieren konkrete Lösungsvorschläge.

1. Gründliche Reform für den Einkommensteuertarif

Der Einkommensteuertarif muss laut Bund der Steuerzahler reformiert werden, damit vor allem die Mittelschicht in Deutschland spürbar und umfassend entlastet wird. „Es darf nicht sein, dass Facharbeiter mit Berufserfahrung oder gut verdienende Angestellte in den Spitzensteuersatz rutschen, ohne tatsächlich Topverdiener zu sein. Denn der Spitzensteuersatz greift heute bereits beim 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens eines Vollzeiterwerbstätigen", kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Für eine echte Entlastung schlägt der Bund der Steuerzahler vor, dass der Steuertarif abgeflacht wird und der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro greift. Zudem fordern wir einen „Tarif auf Rädern": Dies bedeutet, den Einkommensteuertarif sprichwörtlich auf Räder zu stellen und jährlich an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Dazu hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) des Bundes der Steuerzahler eine konkrete Initiative vorgelegt: „Zur aktuellen Gerechtigkeitsdiskussion – Ein Vorschlag zur Reform des Einkommensteuertarifs".


2. Der Soli muss weg

Nach einem Vierteljahrhundert habe der Solidaritätszuschlag ausgedient und gehöre bis Ende 2019 abgeschafft, wenn die Finanzhilfen für den „Aufbau Ost" ohnehin auslaufen. Der Zuschlag muss für alle Steuerzahler – egal, wie viel sie verdienen – und auch für Unternehmen abgeschafft werden. „Das Soli-Ende ist kein Wahlkampfgeschenk, sondern nur die Einlösung eines alten Versprechens", betont BdSt-Präsident Holznagel. Die Rahmenbedingungen sind günstig wie nie: In diesem Jahr kann der Bund erstmals mit Steuereinnahmen jenseits der 300 Milliarden Euro rechnen. Jetzt wäre die komplette Soli-Abschaffung finanzierbar, ohne die Schwarze Null im Bundeshaushalt zu gefährden.Schon seit Jahren machen wir gegen den Solidaritätszuschlag mobil: Weil der Soli auch rechtlich auf tönernen Füßen steht, unterstützt der Verband seit dem Jahr 2008 die Klage eines Steuerzahlers aus Niedersachsen. Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Argumentation gefolgt und hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az.: 2 BvL 6/14).

3. Runter mit den Wohnkosten

Steuern und Abgaben machen das Wohnen immer teurer. Ob Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, hohe Stromnebenkosten oder steigende Müllgebühren: Der Staat ist der Kostentreiber Nummer 1 für Miete oder Eigenheim. Statt Mieter, Eigentümer und Investoren mit immer neuen Vorschriften und höheren Belastungen zu gängeln, sollte der Gesetzgeber für steuerlich günstiges Wohnen sorgen. Dies kann durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen gelingen. Zum Hintergrund – Der Steuerzahlergedenktag

Der so genannte Steuerzahlergedenktag, also der Tag, ab dem Steuerzahler für ihren eigenen Geldbeutel arbeiten, bezieht sich auf Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt, sowie auf sogenannte Quasi-Steuern wie den Rundfunkbeitrag, die EEG-Umlage sowie vier weitere Sonderumlagen auf Strom und die Konzessionsabgabe auf Strom, Gas und Wasser. Der Tag wird auf Grundlage der Volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote ermittelt. Dafür wird das gesamte Aufkommen aus Steuern, Quasi-Steuern und den Zwangsbeiträgen zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt. Diese Quote zeigt, wie sehr der Staat die Einkommen seiner Bürger und Betriebe belastet.


Nachrichten aus Bundesland und Landeshauptstadt

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