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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge zur Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ab

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt.

Die Anträge richten sich gegen die unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden Gesetzentwürfe durch den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages.

Das Bundesverfassungsgericht wollte die beantragte einstweiligen Anordnung nicht erlassen, weil ihr nach Ansicht des Senats entgegen steht, dass die Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre. Aus dem, was die Bundestagsfraktion der Grünen vorbringt, sei eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.

SPD, Linkspartei und Grüne fordern bereits seit Jahren eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Weite Teile der Union zweifeln allerdings noch daran. Am 17. Mai stand das Thema Ehe für alle erneut auf der Agenda im Bundestag.


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