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Verkehr

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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen "diskriminierender" PKW-Maut

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die in Deutschland geplante Pkw-Maut diskriminierend. Die Kommission hat deshalb beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einzuleiten. "Die Entscheidung ist längst überfällig", kommentiert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die deutschen Vorschriften sehen für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge einen Abzug von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer genau in Höhe der Maut vor. Dies würde – allerdings ausschließlich für die in Deutschland registrierten Fahrzeuge – zu einer De-facto-Befreiung von der Maut führen, so die EU-Kommission. Darüber hinaus seien die Preise von Kurzzeitvignetten (für Zeiträume unter einem Jahr), die es für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge geben soll, in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch.

Wie unlängst in der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität bekräftigt, unterstütze die Kommission zwar faire und effiziente Preise im Verkehr. Doch die deutsche Regelung verstoße nach Ansicht der Kommission gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs.

Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 seien die grundsätzlichen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund

Es ist das Recht der Mitgliedstaaten, Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Pkw einzuführen. Wenn ein Mitgliedstaat von Ausländern Gebühren für die Nutzung nationaler Straßen verlangen möchte, müssen diese Gebühren gleichermaßen für alle Nutzer – Ausländer und Angehörige des Mitgliedstaats – gelten. Eine zentrale Voraussetzung für nichtdiskriminierende Straßenbenutzungsgebühren besteht darin, dass alle Nutzer gleich hohe Gebühren zahlen. Eine Straßenbenutzungsgebühr, die de jure oder de facto nur von Ausländern erhoben wird, würde eine Diskriminierung darstellen und somit gegen die Verträge der EU verstoßen.

Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren im Juni 2015 eingeleitet und den deutschen Behörden dann im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.

"Endlich macht die Kommission den nächsten Schritt im Streit um die Infrastrukturabgabe. Das ist eine gute Nachricht. Die Entscheidung ist längst überfällig. Brüssel hat das Verfahren schon viel zu lange verzögert." So nahm Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) die geplanten Klage der EU-Kommission gegen Deutschland auf. "Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform, das wird der Europäische Gerichtshof bestätigen. Deutschland erwartet jetzt ein zügiges Verfahren, damit die Infrastrukturabgabe anschließend technisch umgesetzt werden kann."

Auch die Rosenheimer CSU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CSU-Verkehrskommission Daniela Ludwig sieht dem nun anstehenden Verfahren optimistisch entgegen:

„Die PKW-Maut ist europarechtskonform. Das haben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und der Deutsche Bundestag im Gesetzgebungsverfahren sichergestellt. Die EU-Kommission hat das Verfahren in den vergangenen Monaten unnötig in die Länge gezogen und verzögert. Ich begrüße es deshalb, dass die PKW-Maut nun vor dem EuGH liegt und somit für Rechtssicherheit gesorgt werden kann. Die deutschen Autofahrer und Steuerzahler warten nun lange genug auf eine Entscheidung der EU, damit endlich auch in der Finanzierung des deutschen Straßennetzes Gerechtigkeit herrscht."


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